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Rücktritt Gemeinderat Markus Hügli
Mitteilung vomMitteilung an die Bevölkerung
Rücktritt Gemeinderat Markus Hügli
Leider müssen wir Sie darüber informieren, dass sich auch Markus Hügli dazu entschlossen hat, den Gemeinderat per 31.12.2026 zu verlassen. Zum Entscheid haben zeitliche und private Gründe geführt.
Wir bedauern diesen Rücktritt ausserordentlich. Markus war ein geschätztes Mitglied unseres Gremiums und hat mit viel Einsatz zum Wohle der Gemeinde beigetragen. Dafür bedanken wir uns bestens und wünschen ihm schon heute alles Gute für die Zukunft.
Die offizielle Verabschiedung wird anlässlich der Gemeindeversammlung im Dezember 2026 erfolgen.
Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat
Durch den Rücktritt von Jörg Läubli und Markus Hügli ist eine Ersatzwahl von zwei Mitgliedern in den Gemeinderat für den Rest der laufenden Amtsperiode bis zum 30.06.2028 nötig.
Die Wahl wurde, gestützt auf § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte, für den 27.09.2026 festgelegt, eine allfällige Nachwahl findet am 29.11.2026 statt. Sie werden die Wahlunterlagen rechtzeitig in Ihrem Briefkasten vorfinden.
Mitglieder Gemeinderat gesucht
Für die beiden per 31.12.2026 zurücktretenden Gemeinderäte – Jörg Läubli und Markus Hügli – suchen wir jeweils eine Nachfolge. Es steht jeder Einwohnerin und jedem Einwohner, unter Erfüllung der Voraussetzungen offen, für ein Amt im Gemeinderat zu kandidieren.
Wenn Sie sich die Arbeit im Gemeinderat vorstellen können, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung. Über eingehende Kandidaturen werden wir Sie über die Gemeinde-New-App, die Webseite und Verteilung der Wahlvorschläge in die Briefkästen informieren. Bisher sind keine Kandidaturen eingegangen für die bereits länger bekannte Nachfolge von Jörg Läubli.
Für Fragen und Hintergrundinformationen rund um die Arbeit im Gemeinderat, stehen Ihnen Gemeindepräsidentin Caroline Zürcher (079 888 74 09) und Gemeindeverwalterin Anita Kunz Probst (078 338 52 98) gerne zur Verfügung.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Känerkinden-Wittinsburg
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Faktenblatt Littering-Busse ab 1. August 2026
Mitteilung vomLiebe Einwohnerinnen und Einwohner von Wittinsburg
Info:
Ab 1. August 2026 gelten schweizweit einheitliche Littering-Bussen
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Vorsicht im Wald
Mitteilung vomAufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
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Verfügung Medienmitteilung vom 30. Juli 2026 - Weitere Massnahmen zur Trockenheit
Mitteilung vomDer Kanton Basel-Landschaft erlässt ein Bade-, Betretungs- und Fische-
reiverbot für sämtliche Fliessgewässer mit Ausnahme vom Rhein und
Teilen der Birs.
Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden Niederschlägen führen viele Bä-
che im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser. Deshalb verfügt der Kantonale Füh-
rungsstab (KFS) per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für
sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft mit Ausnahme vom Rhein und Tei-
len der Birs.
Allgemeine Lage:
Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 2., 13., 16. und 23. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft
diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Durch die anhal-
tende Trockenheit und die fehlenden Niederschläge führen viele Bäche im Kanton Basel-Land-
schaft kaum noch Wasser.
Neue zusätzliche Massnahme
Aufgrund der geschilderten Lage verfügt der Kanton Basel-Landschaft per 31. Juli 2026, 12.00
Uhr, bis auf Widerruf folgende zusätzliche Massnahme:
• Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und
Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs ohne die mit den Verfügungen des
Amts für Wald und Wild beider Basel vom 24. Juni 2026 von einem Bade-, Betretungs- und
Fischereiverbot betroffenen Abschnitte der Birs. Das Verbot gilt für Menschen und Hau-
stiere.
Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit
spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbe-
suchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Medienmitteilung vom 23. Juli 2026.
• Feuer: Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Ver-
wendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
Medienmitteilung vom 16. Juli 2026
• Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
• Motorfahrzeuge: Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stop-
pelfeldern, Feldern und Wiesen.• Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserent-
nahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewil-
ligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.
Medienmitteilung vom 25. Juni 2026• Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen bezie-
hungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt
wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende
Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.Medienmitteilung vom 24. Juni 2026
• Birs: Bade- und Betretungsverbot für Menschen und Tiere sowie Fischereiverbot am Un-
terlauf der Birs.
Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf
Kantonale Online-Informations-Plattform «Trockenheit»Dateien -
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Der Wald im Klimastress
Mitteilung vomLiebe Einwohnerinnen und Einwohner von Wittinsburg
Bitte beachten Sie das beiliegende Informationsschreiben zur aktuellen Situation in unseren Wäldern.
Wir bitten Sie, die Hinweise zu beachten und sich bei Waldbesuchen entsprechend umsichtig zu verhalten.
Zweckverband Forstrevier Homburg
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Absage Dietisbergfest 2026 durch den Veranstalter
Mitteilung vomLiebe Einwohnerinnen und Einwohner
Schweren Herzens müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Dietisberg-Fest 2026 nicht stattfinden wird und wir den Anlass ersatzlos absagen müssen.
Dieser Entscheid ist uns alles andere als leicht gefallen. Das Dietisberg-Fest ist für viele ein besonderer Anlass, auf den sich zahlreiche Personen schon lange im Voraus freuen. Umso mehr bedauern wir, dass wir diesen Schritt gehen müssen.
Der Grund für die Absage sind die aktuell ausserordentliche Hitze und Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Der Kanton hat Stand heute aufgrund der hohen Brandgefahr verschärfte Vorschriften erlassen. Unter anderem gilt ein absolutes Feuerverbot sowie das Verbot, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren. Das Parkieren auf unseren Wiesen ist für uns jedoch eine Voraussetzung, da wir nicht über genügend alternative Parkflächen verfügen. Für Veranstaltungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mit einem vom Kantonalen Führungsstab bewilligten Sicherheitskonzept die Genehmigung für das Parkieren auf den Wiesen zu erhalten. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die als Parkflächen genutzten Wiesen nur eine geringe Brandlast aufweisen – das heisst, dass das Gras ausreichend grün und nicht ausgetrocknet ist. Diese Voraussetzung ist auf unseren Flächen derzeit nicht erfüllt. Gemeinsam mit der Feuerwehr hat die Geschäftsleitung die Situation sorgfältig beurteilt. Auch wenn ein Sicherheitskonzept grundsätzlich hätte eingereicht werden können, können und wollen wir die Verantwortung nicht übernehmen, Fahrzeuge auf unseren trockenen Wiesen in unmittelbarer Nähe zum Wald parkieren zu lassen.
Als Alternative haben wir verschiedene Shuttle-Lösungen intensiv geprüft. Leider hat sich auch diese Variante kurzfristig weder organisatorisch noch sicherheitstechnisch als zufriedenstellend erwiesen. Deshalb mussten wir auch diese Möglichkeit verwerfen.
Nach sorgfältiger Abwägung aller Optionen haben wir uns deshalb entschlossen, das Dietisberg-Fest 2026 abzusagen. Am Wochenende des 15. und 16. August findet auf dem Dietisberg somit lediglich der Sonntagsbrunch (auf Anmeldung unter www.dietisberg.ch/anlaesse) statt.
Der geplante Kirchensonntag wird am Sonntag, 16. August, in der Kirche Diegten stattfinden.Als Trostpflaster möchten wir es Ihnen trotzdem ermöglichen, dass beliebte Dietisberg-Fest T-Shirt bei uns zu beziehen. Dieses können Sie vom Samstag, 14. August, bis zum Samstag, 21. August, kostenlos im Bergladen an der Hauptstrasse 64 in Sissach während den regulären Öffnungszeiten beziehen. Es gilt: «Es het so langs het».
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Uns ist bewusst, dass diese Entscheidung für viele enttäuschend ist. Dennoch sind wir überzeugt, dass sie angesichts der aktuellen Situation die einzig sinnvolle ist.
Umso mehr freuen wir uns bereits heute auf das Dietisberg-Fest 2027, das wir – sofern die Rahmenbedingungen es zulassen – am 14. und 15. August 2027 durchführen möchten.
Freundliche Grüsse
Geschäftsleitung Dietisberg Wohnen & Werken
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Vorübergehende Schliessung der Gemeindeverwaltung Wittinsburg
Mitteilung vomVorübergehende Schliessung Gemeindeverwaltung Wittinsburg
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner
Leider hat es im Kindergarten einen Wasserschaden gegeben, woraufhin eine Ausweichmöglichkeit für die Kinder gefunden werden musste. Der Gemeinderat hat entschieden, den Raum der Gemeindeverwaltung Wittinsburg für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen.
Deshalb bleibt die Gemeindeverwaltung Wittinsburg vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen.
Sie können gerne, wie bereits seit Langem, die Dienste der Gemeindeverwaltung Känerkinden in Anspruch nehmen, diese ist wie folgt geöffnet:
Montag 17.30 – 19.30 Uhr
Donnerstag 09.30 - 11.30 Uhr
Ebenfalls erreichen Sie die Verwaltung Känerkinden via E-Mail an
info@wittinsburg.ch und info@kaenerkinden.ch
oder
per Telefon 062 299 22 19.
Für ältere und mobilitätseingeschränkte Einwohnerinnen und Einwohner wären Termine vor Ort auch nach Vereinbarung möglich.
Sie werden über Änderungen auf dem Laufenden gehalten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Gemeinderat Wittinsburg, 29. Juli 2026
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Notwendige Massnahmen zum Wassersparen und zur anhaltenden Trockenheit
Mitteilung vomLiebe Einwohnerinnen und Einwohner von Wittinsburg
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der angespannten Versorgungslage ruft der
Gemeinderat Wittinsburg die Bevölkerung dazu auf, den Trinkwasserverbrauch bis auf Weiteres auf das notwendige Minimum zu beschränken.Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung insbesondere, folgende Massnahmen freiwillig umzusetzen:
• Auf das Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser sowie das Füllen von Swimmingpools
und Planschbecken ist zu verzichten.• Auf das Bewässern von Grünflächen / Rasenflächen ist zu verzichten.
Für die Gartenbewässerung soll gesammeltes Regenwasser verwendet werden.
• Den Wasserverbrauch im Alltag bewusst zu reduzieren und auf alle nicht zwingend
notwendigen Wasseranwendungen zu verzichten.Auch die Gemeinde Wittinsburg leistet ihren Beitrag und setzt folgende Sparmassnahmen um:
• Die öffentlichen Brunnen sind bereits abgestellt.• Der Wasserverbrauch bei gemeindeeigenen Anlagen wird, wo möglich, reduziert.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Jede eingesparte Wassermenge trägt dazu bei, die
wertvolle Ressource Trinkwasser zu schonen und die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung sicherzustellen.Kantonale Massnahmen zur Trockenheit
Im Kantonsgebiet gilt seit Längerem die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Deshalb verfügte der Kantonale Führungsstab (KFS) per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien – das Feuerverbot umfasst neu somit auch das Offenland und das Siedlungsgebiet.
• Es ist verboten, im Freien Feuer zu machen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
• Es besteht ein Feuerwerksverbot.
• Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.
• Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern
und Wiesen.
• Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer
wegzuwerfen.
• Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot.
• Es gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Ergolz von Sissach
(ARA Ergolz 1) bis zur Mündung in den Rhein.
• Es gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für drei definierte Abschnitte der Birs von Arlesheim bis zur Mündung in den Rhein.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung herzlich für ihr Verständnis und ihre Unterstützung beim verantwortungsvollen Umgang mit unserem Trinkwasser und den Massnahmen infolge Trockenheit.
Gemeinderat Wittinsburg