-
...
Absage Dietisbergfest 2026 durch den Veranstalter
Mitteilung vomLiebe Einwohnerinnen und Einwohner
Schweren Herzens müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Dietisberg-Fest 2026 nicht stattfinden wird und wir den Anlass ersatzlos absagen müssen.
Dieser Entscheid ist uns alles andere als leicht gefallen. Das Dietisberg-Fest ist für viele ein besonderer Anlass, auf den sich zahlreiche Personen schon lange im Voraus freuen. Umso mehr bedauern wir, dass wir diesen Schritt gehen müssen.
Der Grund für die Absage sind die aktuell ausserordentliche Hitze und Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Der Kanton hat Stand heute aufgrund der hohen Brandgefahr verschärfte Vorschriften erlassen. Unter anderem gilt ein absolutes Feuerverbot sowie das Verbot, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren. Das Parkieren auf unseren Wiesen ist für uns jedoch eine Voraussetzung, da wir nicht über genügend alternative Parkflächen verfügen. Für Veranstaltungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mit einem vom Kantonalen Führungsstab bewilligten Sicherheitskonzept die Genehmigung für das Parkieren auf den Wiesen zu erhalten. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die als Parkflächen genutzten Wiesen nur eine geringe Brandlast aufweisen – das heisst, dass das Gras ausreichend grün und nicht ausgetrocknet ist. Diese Voraussetzung ist auf unseren Flächen derzeit nicht erfüllt. Gemeinsam mit der Feuerwehr hat die Geschäftsleitung die Situation sorgfältig beurteilt. Auch wenn ein Sicherheitskonzept grundsätzlich hätte eingereicht werden können, können und wollen wir die Verantwortung nicht übernehmen, Fahrzeuge auf unseren trockenen Wiesen in unmittelbarer Nähe zum Wald parkieren zu lassen.
Als Alternative haben wir verschiedene Shuttle-Lösungen intensiv geprüft. Leider hat sich auch diese Variante kurzfristig weder organisatorisch noch sicherheitstechnisch als zufriedenstellend erwiesen. Deshalb mussten wir auch diese Möglichkeit verwerfen.
Nach sorgfältiger Abwägung aller Optionen haben wir uns deshalb entschlossen, das Dietisberg-Fest 2026 abzusagen. Am Wochenende des 15. und 16. August findet auf dem Dietisberg somit lediglich der Sonntagsbrunch (auf Anmeldung unter www.dietisberg.ch/anlaesse) statt.
Der geplante Kirchensonntag wird am Sonntag, 16. August, in der Kirche Diegten stattfinden.Als Trostpflaster möchten wir es Ihnen trotzdem ermöglichen, dass beliebte Dietisberg-Fest T-Shirt bei uns zu beziehen. Dieses können Sie vom Samstag, 14. August, bis zum Samstag, 21. August, kostenlos im Bergladen an der Hauptstrasse 64 in Sissach während den regulären Öffnungszeiten beziehen. Es gilt: «Es het so langs het».
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Uns ist bewusst, dass diese Entscheidung für viele enttäuschend ist. Dennoch sind wir überzeugt, dass sie angesichts der aktuellen Situation die einzig sinnvolle ist.
Umso mehr freuen wir uns bereits heute auf das Dietisberg-Fest 2027, das wir – sofern die Rahmenbedingungen es zulassen – am 14. und 15. August 2027 durchführen möchten.
Freundliche Grüsse
Geschäftsleitung Dietisberg Wohnen & Werken
-
...
Vorübergehende Schliessung der Gemeindeverwaltung Wittinsburg
Mitteilung vomVorübergehende Schliessung Gemeindeverwaltung Wittinsburg
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner
Leider hat es im Kindergarten einen Wasserschaden gegeben, woraufhin eine Ausweichmöglichkeit für die Kinder gefunden werden musste. Der Gemeinderat hat entschieden, den Raum der Gemeindeverwaltung Wittinsburg für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen.
Deshalb bleibt die Gemeindeverwaltung Wittinsburg vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen.
Sie können gerne, wie bereits seit Langem, die Dienste der Gemeindeverwaltung Känerkinden in Anspruch nehmen, diese ist wie folgt geöffnet:
Montag 17.30 – 19.30 Uhr
Donnerstag 09.30 - 11.30 Uhr
Ebenfalls erreichen Sie die Verwaltung Känerkinden via E-Mail an
info@wittinsburg.ch und info@kaenerkinden.ch
oder
per Telefon 062 299 22 19.
Für ältere und mobilitätseingeschränkte Einwohnerinnen und Einwohner wären Termine vor Ort auch nach Vereinbarung möglich.
Sie werden über Änderungen auf dem Laufenden gehalten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Gemeinderat Wittinsburg, 29. Juli 2026
Dateien -
...
Notwendige Massnahmen zum Wassersparen und zur anhaltenden Trockenheit
Mitteilung vomLiebe Einwohnerinnen und Einwohner von Wittinsburg
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der angespannten Versorgungslage ruft der
Gemeinderat Wittinsburg die Bevölkerung dazu auf, den Trinkwasserverbrauch bis auf Weiteres auf das notwendige Minimum zu beschränken.Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung insbesondere, folgende Massnahmen freiwillig umzusetzen:
• Auf das Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser sowie das Füllen von Swimmingpools
und Planschbecken ist zu verzichten.• Auf das Bewässern von Grünflächen / Rasenflächen ist zu verzichten.
Für die Gartenbewässerung soll gesammeltes Regenwasser verwendet werden.
• Den Wasserverbrauch im Alltag bewusst zu reduzieren und auf alle nicht zwingend
notwendigen Wasseranwendungen zu verzichten.Auch die Gemeinde Wittinsburg leistet ihren Beitrag und setzt folgende Sparmassnahmen um:
• Die öffentlichen Brunnen sind bereits abgestellt.• Der Wasserverbrauch bei gemeindeeigenen Anlagen wird, wo möglich, reduziert.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Jede eingesparte Wassermenge trägt dazu bei, die
wertvolle Ressource Trinkwasser zu schonen und die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung sicherzustellen.Kantonale Massnahmen zur Trockenheit
Im Kantonsgebiet gilt seit Längerem die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Deshalb verfügte der Kantonale Führungsstab (KFS) per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien – das Feuerverbot umfasst neu somit auch das Offenland und das Siedlungsgebiet.
• Es ist verboten, im Freien Feuer zu machen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
• Es besteht ein Feuerwerksverbot.
• Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.
• Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern
und Wiesen.
• Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer
wegzuwerfen.
• Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot.
• Es gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Ergolz von Sissach
(ARA Ergolz 1) bis zur Mündung in den Rhein.
• Es gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für drei definierte Abschnitte der Birs von Arlesheim bis zur Mündung in den Rhein.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung herzlich für ihr Verständnis und ihre Unterstützung beim verantwortungsvollen Umgang mit unserem Trinkwasser und den Massnahmen infolge Trockenheit.
Gemeinderat Wittinsburg
-
...
Wechsel Veranstaltungsort für die 1. August-Feier 2026 in Wittinsburg
Mitteilung vomLiebe Einwohnerinnen und Einwohner von Wittinsburg
Aufgrund der aktuellen Gefahrenlage bezüglich Brandgefahr muss die 1. August-Feier an einen anderen Veranstaltungsort verschoben werden.
Die 1. Augustfeier 2026 findet deshalb ab 18.00 Uhr auf dem Schulhausplatz statt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir wünschen allen ein schönes und gemütliches Fest.
Trecker-Team Wittinsburg und der Gemeinderat Wittinsburg
Dateien -
...
Verfügung und Medienmitteilung vom 23. Juli 2026 - Weitere Massnahmen zur Trockenheit
Mitteilung vomZusätzliche Massnahmen in Ergänzung zu den Verfügungen vom 25. und 29. Juni 2026 sowie vom 03., 13. und 16. Juli 2026 - bis auf Widerruf.
Verbot im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
Es ist weiterhin verboten, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen, die ein vom Kantonalen Führungsstab geprüftes und bewilligtes Sicherheitskonzept vorlegen können.
Dateien - ...
-
...
Dringender Aufruf zum Wassersparen!
Mitteilung vomAufgrund der anhaltenden ausserordentlichen Trockenheit und in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachdiensten sieht sich der Kantonale Führungsstab veranlasst, sämtliche Gemeinden des Oberbaselbiets (Bezirke Liestal, Sissach und Waldenburg) erneut für die aktuelle Lage zu sensibilisieren.
Dateien -
...
Verfügung und Medienmitteilung zur Trockenheit vom 16. Juli 2026 - Weitere Massnahmen zur Trockenheit
Mitteilung vomEs gilt ab sofort ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton und ein Verbot, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu ent-
fachen.Dateien -
...
Verfügung und Medienmitteilung zur Trockenheit vom 13. Juli 2026 - Verfügung Wasserentnahmeverbot Birsig
Mitteilung vomDateien -
...
Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ Pflegefachperson DNI 20 - 40% Pensum
Mitteilung vomDateien